Für die Bewerbe im Juni bis inkl. der Nachträge im Juli gibt es aktuell keine bekannten Beschränkungen in den Bowlinganlagen, der ÖSKB schreibt solche derzeit auch nicht explizit vor. Dessen ungeachtet sollten fehlende Impfungen nachgeholt werden und die generelle Vorsicht & Rücksicht ist bei vernunftbegabten Menschen ohnehin eine Selbstverständlichkeit. Seitens ÖSKB gibt es österreichweite Bewerbe noch im Juli (Mixed-Trio & BLMJ), im Herbst erst wieder den Österr. CUP gegen Ende Oktober.
Bei Bedarf wird es wieder bewerbspezifische Regelungen bzw. Vorsichtsmaßnahmen geben müssen.

16.4.2022: Letzte Covid-Verordnung ist plangemäß am 16.4. abgelaufen – Änderungen siehe ÖSKB-Info_2022_B06_20220415_Covid-Maßnahmen 
Grundsätzlich ist also eine leichte Entwarnung gegeben – Anwesenheitslisten sollen jedenfalls geführt werden. Vereinzelt gibt es noch Maskenpflicht – die Sportanlagenbetreiber:innen können diese zwar frei handhaben, aber Masken werden empfohlen.
2G bleibt für den bevorstehenden Bewerb (Mix-Doppel im Bowlerspoint) unverändert aufrecht. Für die weiteren bevorstehenden nationalen Bewerbe wird das noch im Detail geklärt – ist aber für die unmittelbar bevorstehenden Bewerbe Trio & Team zu erwarten.
Ungeachtet der Bewerbe Mai bis Juli scheinen Maßnahmen auch im kommenden Herbst nicht ausgeschlossen, da scheinbar einen neue Variante v. Omikron bevorsteht. Einer Studie zufolge ging unsere durchschnittliche Lebenserwartung durch Covid um fast 0,8 Jahre zurück, in den USA  um 1,8 Jahre. Ob das am Ende so stimmt, ist unklar – aber bleiben wir alle miteinander lieber VORSICHTIG!

COVID-Verordnung von heute 24.3. ist ab sofort gültig & läuft am 16.4.2022 aus
RIS – COVID-19-Basismaßnahmenverordnung – Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 24.03.2022 (bka.gv.at)
Ungeachtet der Verordnung bleibt für ALLE nationalen Bewerbe des ÖSKB wie STM, ÖM etc. weiterhin 2G aufrecht – siehe dazu nachstehend auch den Eintrag v. 7.3.2022

2G auch nach dem 7.3.2022:
Per https://www.ris.bka.gv.at/geltendefassung.wxe?abfrage=bundesnormen&gesetzesnummer=20011073&s=09&ShowPrintPreview=True  wurde mit Wirkung 7.3.2022 das Covid-Maßnahmengesetz aktualisiert. Das Land Wien hat bereits mit   RIS Dokument (bka.gv.at)  vom 4.3.2022 geregelt, dass für Sportstätten weiterhin 2G gilt – das betrifft im Bundesland Wien Cumberland & PLUS als Austragungsorte der Landesbewerbe.
Ungeachtet der gesetzlichen Regelungen gilt für nationale BOWLING-Bewerbe des ÖSKB generell weiterhin 2G. Das betrifft somit bis auf Widerruf alle STM + ÖM ungeachtet des Bowlingcenters bzw. Bundeslandes auf Dauer eines nationalen Bewerbs.
Natürlich mag das als lästig empfunden werden, aber es dient der Sicherheit aller. Bei den österreichweiten Bewerben treffen sich Aktive aus bis zu 7 Bundesländern, die in den letzten Monaten zumindest im offiziellen Bowlingsport keinen Kontakt zueinander hatten.  Wir üben einen Sport aus, den Menschen von 7 – 90+ betreiben, Es gibt natürlich Menschen, die eine differente Meinung zu Covid & Impfung haben – und das alles bleibt allen Aktiven sowie Begleitpersonen/Zuschauenden selbstverständlich völlig unbenommen. Der ÖSKB sieht es jedoch aktuell als nötig an, die entsprechende Vorsicht walten zu lassen. Aus heutiger Sicht wird daher bei Bewerben des ÖSKB weiterhin 2G gelten – vermutlich bis Ende des aktuellen Sportjahres.

Änderungen Covid per 5.2.2022: BK Nehammer kündigt für 5.2.22 die Änderung der 25 Pers.-Regel auf 50 Pers. an – siehe dazu auch bei den ÖM-SenEinzel sowie unter Information

21.2.2022: Novelle der COVID-Verordnung

Die am 21.1. in Kraft tretende Novelle der COVID-Bundesverordnung bringt keine Auswirkungen auf den Sport mit sich. Besuchen Sie die FAQ unserer Website für nähere Details: www.sportaustria.at/corona   Die neue COVID-Bundesverordnung.  https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_II_24/BGBLA_2022_II_24.html  Weitere Informationen: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html#regelungen-ab-21-jaenner-2022

Gespräche zu Problematik der 25-Teilnehmer:innen-Grenze.  Betreffend  25-Teilnehmer:innen-Grenze bei ZusammenkünfteN im Breitensport, nach dieser kein Training oder Wettkampf mit mehr als 25 Sportler:innen (inkl. Ersatzspieler:innen) möglich ist, befindet sich Sport Austria im Austausch mit dem Sport- und Gesundheitsministerium, um hier für die Vielzahl an betroffenen (Mannschafts-)Sportarten eine Lösung herbeizuführen. Über die endgültige Interpretation informieren wir wie gewohnt umgehend sobald diese feststeht. Der ÖSKB hat seine Mitarbeit angetragen. Laut Gesprächen mit dem Sportministerium wären z.B. ab einer 18er-Anlage 2 Ligen Trio möglich, wenn dazwischen eine Doppelbahn frei ist (Wr.Neustadt, Salzburg) bzw. in der PLUS sogar 3 Ligen. Das Gesundheitsministerium sieht aber sowohl bei 8 Bahnen Villach als auch bei 32 in der PLUS jeweils nur 1 Liga – und auch die Wiener Verordnung geht auf Themen wie Hallengröße, Abstand, mehrere Eingänge etc. etc. nicht ein. Beim Kegel auf 4 Bahnen bis zu 32 Bowlingbahnen einheitlich 25 Personen – plausibel scheint das nicht.
Weitere Informationen: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html#einreiseregeln-ab-24-jaenner-2022

 

12.1.2022: Aktueller Gesetzestext GESAMT:  6. COVID-19-SchuMaV, Fassung vom 12.01.2022.pdf (bka.gv.at)   Wir interpretieren im Bowling unverändert die zugewiesenen Plätze für die AKTIVEN in Form der bespielten Bahnen sowie für Ersatzspieler:innen und Zuschauende die hinter den jeweiligen Bahnen vorh. Sitzgelegenheiten. Wichtig ist die Anmeldung der größeren Bewerbe – siehe Mustertext in der Handlungsempfehlung,
Ohne fix zugewiesene Plätze sind nur 25 Personen erlaubt.
  25-Personen-Regelung bremst Sportbetrieb : Sport Austria 

Die Regelung 3/2 Aktive pro Bahn mit/ohne Trennwand ergibt sich aus reiner Vorsicht. 2 m Abstand oder Maske – umgelegt auf Bowlingbahnen bedeutet das mangels Maske ein höheres Risiko, da man sich in Längsrichtung separieren kann, aber quer nicht. Trennwände bieten hier eine deutlich höhere Sicherheit zwischen den jeweiligen 4 zu 4 Bahnen. Wenn das aktuelle Virus so rasch zurückgeht wie in anderen Ländern,
ist die Situation vielleicht schon in wenigen Wochen so entspannt, dass aus 3/2 mit/ohne Trennwand wieder 4/3 werden kann oder alle Beschränkungen entfallen können. Wir bleiben alle „am Ball“.

11.1.2022: HANDLUNGSEMPFEHLUNG  Handlungsempfehlung_BOWLING_20220111  per 11.1.2022:
Wieder einmal gibt es einiges zu beachten, da die neue Variante sehr ansteckend ist. Damit gibt es neben allen gesetzlichen Regelungen auch in den Bowlingcentern wieder einiges zu beachten. Hauptsächlich ist das 1.) die Anmeldung der Bewerbe bei der zuständigen Behörde bzw. die nötige Genehmigung dafür und 2.) die Regelung mit max. 2 Personen je Bahn in Anlagen OHNE sowie max. 3
Personen je Bahn in Anlagen MIT Trennwänden
Ob eine ganze Serie von Bewerben in einem angemeldet werden kann, scheint unwahrscheinlich – die Behörden müssen jede einzelne Veranstaltung genehmigen &  auch überprüfen können. Vorteil  bei manchen Bewerben in kleineren Centern – sie fallen nicht die Genehmigungspflicht. Jeder LV sollte sich mit „deiner“ zuständigen Behörde klären – üblicherweise spätestens 1 Woche VOR dem Bewerb.
In Wien wurde mit einer Turnieranmeldung „geübt“ und aus den Erfahrungen erstellt sich der Textvorschlag  Bewerbanmeldung_20220110ff_Beispiel   
in der HANDLUNGSEMPFEHLUNG

VERORDNUNGEN per 27.12.2021:
Eine schwierige Zeit generell und auch für den Sport. Daher ist festzustellen: “
Was ist möglich im Sport?  https://www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona/H%C3%A4ufig-gestellte-Fragen-Sport-Veranstaltungen.html  
Handlungsempfehlung Sport-Austria: https://www.sportaustria.at/fileadmin/Inhalte/Dokumente/20211212_Sport_Austria-Handlungsempfehlungen.pdf  ‚
Teilnehmerliste – Muster für alle Veranstaltungen BOWLING_TeilnehmerInnenliste_ContactTracing_NEUTRAL
Bei Bewerben des ÖSKB – zuletzt CUP, zufolge coronabedingter Verschiebungen ab Mitte Februar Sen.Doppel & STM-Doppel etc. – behält sich der ÖSKB vor, je nach Lage sowie geltender Verordnungen auch die Teilnehmerliste zu adaptieren.
Verschärfungen COVID-Verordnung:
Die mit 27.12. in Kraft tretende Novelle der COVID-Bundesverordnung wirkt sich auf den Sport vor allem wie folgt aus:
– Sportstätten dürfen zur Sportausübung nur bis 22 Uhr betreten werden
– Sportveranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze wie z.B. Trainings dürfen nur mit max. 25 Personen stattfinden (auch outdoor)
– Sportveranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen (z.B. Zuschauer:innen) können indoor wie outdoor mit max. 500 Personen bei 2G-Nachweis, max. 1.000 Personen bei 2G-Nachweis+PCR-Test und max. 2.000 Personen bei Boosterimpfung+PCR-Test stattfinden
– Sonderbestimmungen für Spitzensport bleiben unverändert
Für den Amateurbereich sowie das Open-Bowling sind aus Sicht des ÖSKB die Sitzgruppen der jeweiligen Doppelbahn als „zugewiesene Sitzplätze“ zu interpretieren. Bei Sportanlagen mit Trennwänden zumindest alle 4 Bahnen können pro Bahn 3 und ohne Trennwände max. 2 Personen spielen. Es sollte daher auch möglich sein, dass z.B. 24 Aktive auf den zugewiesenen Bahnen spielen und Zuseher räumlich getrennt HINTER den räumlichen Abgrenzungen des Bahnenbereichs im Gastrobereich Platz nehmen.

Herbst 2021: siehe lfd. Aktualisierungen Sport Austria: Handlungsempfehlungen für Sportvereine und Sportstättenbetreiber : Sport Austria

1.7.2021 ist „fast alles erlaubt“ – bzw. wurde sehr vieles vereinfacht. Daher gibt der ÖSKB derzeit keine gesonderte Handlungsempfehlung – je nach Lage nicht vor dem 1.9.2021, wo im Normalfall die Meisterschaften beginnen. Aktuell siehe die sehr vereinfachte Tabelle des Sportministeriums – je nach Bundesland KÖNNTE es ggf. Zusatzbedingungen geben, welche die jeweiligen Anlagenbetreiber umsetzen. 20210701_BedingungenSportausübung_Stand_1.7.2021
Siehe auch   https://www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona/H%C3%A4ufig-gestellte-Fragen-Sport-Veranstaltungen.html

Ab 10.6. gibt es eine neue Rechtsvorschrift zu COVID 19 und damit eine neue Handlungsempfehlung. Diese gilt bis Ablauf des 30.6.2021 und richtet sich mangels Meisterschaften NICHT an die Landesverbände – es ist eine kurz gefasste Empfehlung für den allgemeinen Hallenbetrieb. Handlungsempfehlung_BOWLING_20210607

Am 19.5. ist „wieder offen“ – je nach Anlage gibt es leicht differente Termine der tatsächlichen Öffnung. Da es zumindest bis Ende August keine offiziellen Meisterschaften gibt (sofern nicht noch ein LV doch vorzeitig beginnen möchte), hat der ÖSKB per 19.5.21 eine extrem reduzierte Handlungsempfehlung erstellt. Die jeweiligen Hallenbetreibern wissen für ihren Betrieb und dessen aktuell möglichen Umfang am besten, was ihre Anlage erfordert.  https://www.sportaustria.at/fileadmin/Inhalte/Dokumente/20210519_Sport_Austria-Handlungsempfehlungen.pdf  bzw.  Handlungsempfehlung_BOWLING_20210518
Die Impfung auch für Kinder & Jugendliche scheint in Reichweite: https://www.apotheken-umschau.de/krankheiten-symptome/infektionskrankheiten/coronavirus/corona-impfung-biontech-fuer-jugendliche-rueckt-naeher-779713.html
Wie Hr. Drosten Sommer und Herbst einschätzt:  https://www.apotheken-umschau.de/krankheiten-symptome/infektionskrankheiten/wie-virologe-drosten-die-lage-sieht-772649.html

FAQ Coronakrise : Sport Austria
Wie allseits bekannt, DARF ab 19.5. wieder aufgesperrt werden. Die Betreiber der Sportanlagen  werden/müssen ebenso wie alle anderen für sich entscheiden, wann & wie bzw. in welchem Umfang das Sinn macht. Hier vorweg die Kurzfassung von Sport Austria:
Neue Verordnung: Öffnungen in allen Bereichen Die mit 19.5. 00 Uhr in Kraft tretende neue Verordnung bringt Öffnungen in allen Bereichen mit sich. Für den Sport bedeutet dies u.a. folgendes: An öffentlichen Orten ist Sport mit bis zu 10 Personen aus unterschiedlichen Haushalten zzgl. 10 Minderjähriger möglich. Während der Sportausübung darf der Mindestabstand unterschritten werden und es muss keine Maske getragen werden. Auf nicht-öffentlichen Sportstätten ist zwischen 5-22 Uhr jeder Sport in sportarttypischer Gruppengröße erlaubt (ohne Zuschauer). Indoor müssen 20 m2 pro Person zur Verfügung stehen. Während der Sportausübung darf der Mindestabstand unterschritten werden und es muss keine Maske getragen werden. Für nicht-öffentliche Sportstätten ist ein Präventionskonzept, ein/e COVID-19-Beauftragte/r, ein Nachweis geringer epidemiologische Gefahr („Eintrittstest“) und in der Regel Contact Tracing notwendig. Die Ausnahme für Spitzensportveranstaltungen (200 outdoor/100 indoor) bleibt weiter bestehen. Einhergehend mit bestimmten Auflagen sind outdoor bis zu 3.000 und indoor bis zu 1.500 ZuschauerInnen erlaubt, wobei nur 50% der Kapazität genutzt werden dürfen. Ob die Testungen in den Schulen auch als Nachweis geringer epidemiologische Gefahr („Eintrittstest“) gelten, ist in einer gesonderten Verordnung zu regeln und kann daher noch nicht beantwortet werden. Alle Details finden Sie wie gewohnt unter unseren FAQ: https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/ Die ab 19.5. gültige Verordnung finden Sie hier: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_214/BGBLA_2021_II_214.html Wir bitten wieder, alle Sportverbände, die uns ihre Handlungsempfehlungen als Link übermittelt haben, dieses zu überprüfen und zu aktualisieren.

Bedingungen Sportausübung Stand 01.07.2021

Handlungsempfehlung BOWLING 20210607

Handlungsempfehlung BOWLING 20210518