BOWLING hat aktuell KEINE „SpitzensportlerInnen“. In den Centern gilt 2G – und das für ALLE. Nur weil eine Person bei bei den nächsten STM oder ÖM mitspielen will/wird, ist sie KEIN Spitzensportler. Hätte der Bowlingsport eine BUNDESLIGA, dann würde für deren TeilnehmerInnen die Spitzensportregelung gelten. Allerdings: die BUNDESLIGA der Kegler ist ein kuscheliger Bewerb mit 3 Paarungen auf 3 Doppelbahnen – also abgesehen von Schiri etc. meist nur ganze 6 Aktive gleichzeitig. Würden wir an den EMC in Helsinki teilnehmen, dürften genau die nominierten Teamkadermitglieder die Spitzensportregelung in Anspruch nehmen. Auch das wäre aber ohnehin obsolet, da der ÖSKB für die EMC unter keinen Umständen Kaderspieler ohne 2G nominiert hätte. Zusammenfassend: Jeder Unternehmer ist für seine Anlage selbst verantwortlich, den ÖSKB tangieren nur jene Anlagen, in denen gemeldete Aktive eines LV spielen. Dessen ungeachtet sind die Hallenbetreiber für die Einhaltung der geltenden Verordnung verantwortlich.
Also völlig egal, ob 21, 43 oder 75 oder wie alt auch immer: es gibt KEINE Spitzensportler im Sinn der Verordnung und damit keine Ausnahme von 2G. Bei allfälliger Unsicherheit von Hallenbetreibern können diese gerne an den ÖSKB verwiesen werden.